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FCorp Services Ltd./ Plattform Rimarkets: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an
Strafe für Falschnachrichten

FCorp Services Ltd./ Plattform Rimarkets: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

geralt / Pixabay

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Dezember 2019 gegenüber der FCorp Services Ltd., Majuro, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.rimarkets-fx.com (früher www.rimarkets.com) finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) an, die auf Grundwerte wie Aktien, Devisen, Indizes und Rohstoffe laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.

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