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FINMA wegen Schmolz+Bickenbach AG: Voraussetzungen für eine Sanierungsausnahme sind erfüllt
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FINMA wegen Schmolz+Bickenbach AG: Voraussetzungen für eine Sanierungsausnahme sind erfüllt

geralt / Pixabay

Mit Verfügung 750/01 vom 22. November 2019 wies die Übernahmekommission die Gesuche von Martin Haefner/ BigPoint Holding AG sowie von Liwet Holding AG um Erteilung einer Sanierungsausnahme von der Angebotspflicht im Zusammenhang mit der geplanten Kapitalerhöhung von Schmolz+Bickenbach AG ab.

Gegen diese Verfügung erhoben Schmolz+Bickenbach AG und Martin Haefner/ BigPoint Holding AG Beschwerde bei der FINMA.

Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA kommt zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Sanierungsausnahme erfüllt sind. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2019 hat er die eingegangenen Beschwerden daher teilweise gutgeheissen.

Martin Haefner/ BigPoint Holding AG wird eine Ausnahme von der Angebotspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung der an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 2. Dezember 2019 beschlossenen Kapitalherabsetzung und gleichzeitigen Kapitalerhöhung der Schmolz+Bickenbach AG gewährt (Art. 136 Abs. 1 Bst. e FinfraG).

Die Sanierungsausnahme wird unter einer Auflage erteilt: Martin Haefner/ BigPoint Holding AG müssen den Aktionären der Schmolz+Bickenbach AG ein Pflichtangebot (im Sinne von Art. 135 FinfraG) unterbreiten, wenn ihre Beteiligung am 31. Dezember 2024 immer noch über dem Grenzwert von 33⅓ Prozent der Stimmrechte an der Schmolz+Bickenbach AG liegt.

Damit soll sichergestellt werden, dass die durch die Angebotspflicht geschützten Rechte der Minderheitsaktionäre nach Wegfall des Sanierungsbedarfs angemessen berücksichtigt werden.

Gleichzeitig wird Martin Haefner/ BigPoint Holding AG so hinreichend Zeit eingeräumt, die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu ergreifen.

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