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European Investment Systems SL: Verstoß gegen gesetzliche Auskunfts- und Vorlagepflichten

Pixaline / Pixabay

Aufgrund des öffentlichen Angebots von vorbörslichen Aktien der Ant Financial in der Bundesrepublik Deutschland hat die BaFin gegenüber der European Investment Systems (EIS), Frankfurt am Main, am 29. Oktober 2019 ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen. Diese Maßnahme ist bestandskräftig.

Die EIS hat die zur Stellungnahme gewährte Frist ergebnislos verstreichen lassen und der BaFin weder die angeforderten Auskünfte übersandt noch die ersuchten Informationen übermittelt. Damit ist sie einer ihr obliegenden Pflicht nach § 18 Absatz 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht nachgekommen.

Für das öffentliche Angebot von Wertpapieren in der Europäischen Union muss nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 ein Prospekt veröffentlicht werden. Wertpapiere wie die vorbörslichen Aktien der Ant Financial dürfen regelmäßig nur nach der Veröffentlichung eines von der Bundesanstalt gebilligten Wertpapierprospekts öffentlich in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden. Ein solcher, gebilligter Wertpapierprospekt liegt hier jedoch nicht vor.

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