Start Verbraucherschutz Anlegerschutz Wie gut sind Verbraucher eigentlich vor Betrügern wie der PIM Gold seitens...

Wie gut sind Verbraucher eigentlich vor Betrügern wie der PIM Gold seitens der BaFin geschützt?

372
geralt / Pixabay

Erst durch das Kleinanlegerschutzgesetz wurde 2015 der kollektive Verbraucherschutz gesetzlich als Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fixiert. Kollektiver Verbraucherschutz bedeutet, dass die BaFin Verbraucher und Verbraucherinnen in ihrer Gesamtheit schützt. Konsequenterweise haftet die BaFin auch geschädigten Verbrauchern nicht für ein Aufsichtsversagen. Hierüber hatte wir schon des Öfteren berichtet.

Individuelle Verbraucherinteressen sollen durch Ombudsleute, Schiedsstellen, Ge-richte und Verbraucherzentralen geschützt werden. Die BaFin kann fortan gegenüber Kreditinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungen oder anderen Anbietern von Kapitalanlagen alle Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint. Unter „Missstand“ wird ein erheblicher, dauerhafter oder wiederholter Verstoß gegen ein Verbraucherschutzgesetz verstanden, der nach seiner Art oder seinem Umfang die Interessen nicht nur einzelner Verbraucher und Verbraucherinnen gefährden kann. Mit dieser Kleinen Anfrage soll in Erfahrung gebracht werden, wie sich der kollektive Verbraucherschutz in Deutschland seit seiner Verankerung als Aufsichtsziel entwickelt hat.

Angesichts der aktuellen Fälle der UDI UmweltDirektInvest sowie der PIM Gold- und Scheideanstalt beschäftigt sich der Bundestag in diesem Zusammenhang mit der BaFin und dem aktuellen Sachstand und fragt, wie gut Verbraucher und Verbraucherinnen eigentlich geschützt sind.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein