Dark Mode Light Mode
Anlegerversammlung der V+ Plus Fonds I-II-III am 19. November 2019 in München
FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014)
Zahl der Erwerbstätigen erreicht höchsten Stand seit 1990

FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014)

succo / Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger wegen Verletzung von Bestimmungen zur Verhinderung von Marktmissbrauch mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gem. § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz-FMABG) eine Geldstrafe von EUR 400,– verhängt hat. Der Privatanleger hat Marktmanipulation durch den Abschluss eines Scheingeschäfts (Crossing) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Anlegerversammlung der V+ Plus Fonds I-II-III am 19. November 2019 in München

Next Post

Zahl der Erwerbstätigen erreicht höchsten Stand seit 1990