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Karatbit Foundation und die Rückabwicklungsanordnung

Dass Harald Seiz über die Rückabwicklungsverfügung der BaFin (siehe unten) nicht begeistert ist, leuchtet sicher jedem ein. Daher ist es auch nachvollziehbar, dass er gegen diese nun vorgehen will. Ob er damit erfolgreich sein wird, steht auf einem anderen Blatt. Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, jedenfalls sieht die Chancen von Harald Seiz als gering an.

Und selbst wenn Herr Seiz erfolgreich sein sollte, wird er mit dieser Verfügung gebrandmarkt sein. Nun jedenfalls wird er sich mit einer Anleger-Rückforderungswelle der einbezahlten Gelder konfonrtiert sehen. Das ist es auch, was Thomas Pforr jedem investierten Anleger schnellstmöglich empfiehlt.

In dem gesamten Vorgang um Harald Seiz und Karatbars gibt es seit Monaten so viele ungeklärte Dinge, dass das natürlich zur Verunsicherung seiner MLM-Partner und der investierten Anleger geführt hat. Dazu gehört sicherlich auch der noch immer ungeklärte Disput zwischen Harald Seiz und Marvin Steinberg, welcher mittlerweile die Staatsanwaltschaft in Stuttgart beschäftigt.

Wir gehen davon aus, dass Harald Seiz aber weitermachen, solange ihm noch ein einziger Partner bleibt. Wir sind gespannt, was noch so Neues in diesem Vorgang ans Tageslicht kommt…

Karatbit Foundation: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten E-Geld-Geschäfts an

Die BaFin hat der Karatbit Foundation, Belize, mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, das durch die Ausgabe des „KaratGoldCoins“ ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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