Nun, es ist ja nicht so, als gäbe es nicht genug schlechte Nachrichten für das Unternehmen ThomasLloyd und seine Vertriebspartner. Jetzt kommt noch ein Warnhinweis auf der Seite des englischen Unternehmensregisters „Companies House“ dazu. Es scheint so, als sei ThomasLloyd seiner Hinterlegungspflicht hinsichtlich der neuesten Bilanz nicht nachgekommen. In der aktuellen Situation kann sich ein derzeit so im Fokus stehendes Unternehmen so einen Fauxpas eigentlich nicht erlauben.
ThomasLloyd Group Limited – Warnung vom englischen Unternehmensregister


geralt / Pixabay