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Vorauszahlung und Pleite des Reiseanbieters

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Im Oktober 2019 stehen sechs Reisende aus Nordrhein-Westfalen an der Rezeption ihres gebuchten Hotels und dürfen nicht einchecken.

Ihre Zimmerreservierung wurde storniert, denn das Buchungsportal amoma.com hatte ihre Zahlungen nicht weitergeleitet. Der Anbieter aus Genf in der Schweiz ist pleite. Wir erklären, welche Möglichkeiten und Rechte Sie in so einem Fall haben:

Tipps zur Buchung einer Reise

Wenn Sie eine Reise buchen und im Voraus bezahlen sollen, besteht immer eine gewisse Gefahr. Zahlen Sie wenn möglich per Kreditkarte oder Lastschrift.

Falls es nämlich Probleme mit Ihrer Buchung geben sollte, können Sie gegebenenfalls das gezahlte Geld wegen nicht erbrachter Leistung zurückholen. „Charge back“ heißt das Prinzip. Dafür haben Sie bei Lastschriften acht Wochen nach der Abbuchung Zeit.

Bei Kreditkarten und Zahlungsdiensten können andere Fristen gelten, nach denen Sie sich bei den entsprechenden Anbietern erkundigen sollten. Achtung: Es kann allerdings passieren, dass der Insolvenzverwalter später Zahlungen wieder einfordert.

Tipps vor Reiseantritt

Haben Sie Transfers und Übernachtungen über einen zahlungsunfähigen Anbieter gebucht, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Bus-, Bahn- oder Fluggesellschaft und bei Ihrer gebuchten Unterkunft, ob Ihr Geld weitergeleitet wurde und Sie wirklich reisen können.

Falls nicht, können Sie – falls noch erreichbar – Ihren Vertragspartner (das Buchungsportal) kontaktieren und um eine schriftliche Bestätigung darüber bitten, dass er keine Leistung mehr erbringen wird.

Dann können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Haben Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen, melden Sie sich dort, um Ihren entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.

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