Start Verbraucherschutz Wer haftet im Betrugsfall im MLM-Vertrieb?

Wer haftet im Betrugsfall im MLM-Vertrieb?

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geralt / Pixabay

Gehen wir einmal von einem MLM-Vertrieb eines Produktes wie Gold in unterschiedlichsten Formen aus. Nun stellt sich plötzlich heraus, dass etwas mit dem dahinterstehenden Unternehmen faul ist. Die Gelder der Investoren wurden zum Beispiel für andere Sachen ausgegeben und das verkaufte Produkt existiert nicht oder zumindest nicht in der angegebenen Menge. Wie dem auch sei, die Investoren wurden jedenfalls betrogen.

Normalerweise gehen die Investoren dann auf den Vertrieb los und nehmen diesen für Schadensersatz in Anspruch. Doch wie verhält es sich bei einer MLM-Struktur? Das haben wir den Vertriebsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Daniel Blazek (BEMK Rechtsanwälte) gefragt.

„Das ist nicht so einfach wie üblich“, teilte er uns am Telefon mit. „Die Besonderheit liegt darin, dass im Unterschied zum klassischen Direktvertrieb beim MLM Kunden angehalten werden, als Vertriebspartner selbst wieder Kunden anzuwerben.“

Es gebe also nicht wie beim Vertrieb von Direktinvestments, Vermögensanlagen oder Investmentvermögen eine kleine Vertriebsgruppe, die einer relativ großen Anlegergruppe gegenüber steht, die aus Sicht des Verbraucherschutzes dem Vertrieb strukturell unterlegen ist. „Im Grunde beschränkt sich diese informationelle oder strukturelle Überlegenheit auf eine Ebene, nämlich die des Neukunden, der aber später auch zum Vertrieb wird.“ Nur in dieser Ebene sind die üblichen Schadensersatzansprüche prinzipiell denkbar.

Etwas anderes gelte, soweit Strukturspitzen vielleicht über Spezialwissen verfügen, welches die unteren Ebenen nicht kennen und welches im Fall der unterlassenen Strukturaufklärung ursächlich für Investitionsentscheidungen war. Dann wären Ansprüche gegen die Strukturspitze denkbar. Was wiederum etwaiges pflichtwidriges Verhalten des Managements anbelangt, sei dies generell nicht aufklärungsbedürftig, stelle also per se keinen Ansatzpunkt für etwaigen Schadensersatz gegen der Vertrieb dar. Adressat wäre dann das Management selbst.

Das ganze Thema bleibt also spannend. Hier muss sich erst noch eine breitere Rechtsprechung zur Haftung des MLM-Vertriebs etablieren.

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