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Greyp Bikes d.o.o. und Neufund / Fifth Force (Liechtenstein) GmbH – Warnungen der deutschen und liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht
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Greyp Bikes d.o.o. und Neufund / Fifth Force (Liechtenstein) GmbH – Warnungen der deutschen und liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht

Die BaFin hat folgenden Warnhinweis ausgegeben:

„Es besteht der hinreichende Verdacht, dass in Deutschland Wertpapiere in Form von „GREYP“-Token öffentlich angeboten werden.

Emittent ist nach den unter https://platform.neufund.org/eto/view/LI/1eb004fd-c44d-4bed-9e76-0e0858649587 abrufbaren Dokumenten die Greyp Bikes d.o.o..

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde hierfür kein Prospekt veröffentlicht.

Das Vorliegen einer Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts ist nicht ersichtlich. Insbesondere liegen die Voraussetzungen für ein prospektfreies Angebot von Wertpapieren mit einem Gesamtgegenwert von nicht mehr als 8 Millionen Euro gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht vor, da es an einem dann gemäß § 4 WpPg erforderlichen Wertpapier-Informationsblatt fehlt.“

Erst einen Monat zuvor hatte schon die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht eine Warnung zur verbundenen Neufund / Fifth Force (Liechtenstein) GmbH herausgegeben:

Die Fifth Force (Liechtenstein) GmbH (Neufund) behauptet in einer Medienmitteilung vom 16. September 2019, die Plattform habe von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein die Genehmigung erhalten, öffentliche Angebote mit einer Mindesteinlage von nur CHF 10 durchzuführen und sei damit für verschiedene Investoren, also auch Kleinanleger, zugänglich.

Die FMA weist darauf hin, dass die FMA der Fifth Force (Liechtenstein) GmbH, Vaduz, Registernummer FL-0002.609.744-9, (Neufund), keine solche Genehmigung erteilt hat.

Die Fifth Force (Liechtenstein) GmbH verfügt über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA und sie resp. deren Angebote unterstehen damit nicht der Aufsicht durch die FMA.

Sie ist als Betreiberin der Webseite https://neufund.org/ nicht berechtigt, bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen in und aus Liechtenstein zu erbringen.

Die Fifth Force (Liechtenstein) GmbH resp. deren Angebote sind damit nicht beaufsichtigt. Die FMA hat bis dato keine Kenntnis davon, dass die Fifth Force (Liechtenstein) GmbH bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausübt.

Update (3. Oktober 2019): Die Fifth Force (Liechtenstein) GmbH (Neufund) hat aufgrund des Hinweises der FMA vom 27.09.2019 eine Berichtigung ihrer Medienmitteilung veröffentlicht.

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