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Life Forestry Switzerland AG und der BaFin-Bescheid

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Die BaFin hat dem Unternehmen untersagt, das Direktinvestment „Golden Teak – Land Lease“ in Deutschland weiter anzubieten. Dagegen geht das Unternehmen nun vor und hat Widerspruch eingelegt sowie Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt. Wir sind gespannt, wie der „Streit“ weitergeht…

Nun hat die BaFin eine Untersageung gegenüber dem Unternehmen Life Forestry ausgesprochen, wogegen das Unternehmen aber Rechtsmittel eingelegt hat. Aus Sicht des Unternehmens Life Forestry Switzerland ist die Verfügung der BafIn dann vor Gericht nicht haltbar.

Nun wird man abwarten müssen, wie die zuständigen Gerichte dann den Vorgang entscheiden werden. Die Verfügung gegen das Unternehmen ist aber nun erstmal veröffentlicht.

Die Life Forestry Switzerland AG darf das Direktinvestment „Golden Teak – Land Lease“ nicht in Deutschland zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2019 das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ der Life Forestry Switzerland AG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

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