Als Begründung machte Herr Pforr auf folgende Ungereimtheit aufmerksam: K.K Gregor Technik GmbH kaufte bei der PIM in Deutschland Gold und ließ sich dies später in der Türkei ausliefern, wofür wohl auch eine Herausgabequittung gegengezeichnet wurde. Als dann über die K.K. Gregor Technik GmbH selber das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ließ der zuständige Insolvenzverwalter etwa im September 2018 eine Durchsuchung bei der PIM Gold durchführen, um die gleiche Menge Gold zugunsten der Insolvenzmasse zu beschlagnahmen. Dadurch wurde zu Unrecht ein zweites Mal Gold an diese Firma ausgeliefert.
„Nach den bisher bekannten Informationen sind ca. 70 bis 75 kg Gold durch die Behörden im Rahmen einer Beschlagnahme für das Unternehmen K.K. Gregor Technik GmbH eingezogen worden. Dies geschah zu dem Az. 7570 JS 248382/17. Laut Informationen handelt es sich bei dem Unternehmen K.K. Gregor Technik GmbH um eine Gesellschaft, die einen Fake-Shop im Internet betrieben hat. Hier wurden von Kunden Waren bestellt und im Rahmen von Vorschüssen mindestens 5.200.000 € vereinnahmt. Dabei wurden in der überwiegenden Anzahl die entsprechenden Waren an die Kunden nicht geliefert. Insolvenzverwalter über das Vermögen der K.K. Gregor Technik GmbH ist Dr. Andreas Kleinschmidt. Diese insolvente Gesellschaft, vertreten durch den Insolvenzverwalter befindet sich daher in einem Schuldverhältnis zu der insolventen PIM Gold GmbH vertreten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Metoja.