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IG PIM Gold, der vorläufige Gläubigerausschuss und Rechtsanwalt Thomas Pforr

Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, der sowohl im Gläubigerausschuss als auch in der IG PIM Gold vertreten ist, beteuerte uns gegenüber, alles erdenklich Mögliche zu tun, um weiteres Vermögen für die betroffenen Anleger zu sichern. Derzeit müssen sich alle Beteiligten in die Sachlage einarbeiten und schauen, wo sich noch nicht sichergestelltes Vermögen eventuell befinden könnte.

Die IG PIM Gold hat, so Pforr, in Zusammenarbeit mit dem Internetblog diebewertung.de aus Leipzig bereits einen Kontakt zu einem der erfahrensten und erfolgreichsten Wirtschaftsdetektive aus Österreich herstellen können, der wohl auch schon in Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht.

Der gemeinsame Erfahrungsaustausch der im Gläubigerausschuss vertretenen Rechtsanwälte, die ansonsten in Konkurrenz zueinander stehen, nützt natürlich den Anlegern. Informationen darüber dürfen allerdings nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden, denn die Gespräche zwischen Insolvenzverwalter und Gläubigerausschuss sind grundsätzlich vertraulich.

In der Insolvenzordnung steht dazu ausdrücklich, dass „Ausschussmitglieder zur Geheimhaltung von Insiderwissen verpflichtet“ sind. Interessant für Leser, die mehr wissen wollen, ist hierzu sicherlich der nachfolgende Link:

https://www.buchalik-broemmekamp.de/fileadmin/user_upload/Broschueren/20131008_Leitfaden_Der__vorlaeufige__Glaeubigerausschuss.pdf.

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