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GenoBau GmbH – Bilanziell überschuldet

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geralt / Pixabay

Die GenoBau GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, „mit der ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen wurde. Dies kann man der aktuell im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz entnehmen, die zudem eine bilanzielle Überschuldung anzeigt. In der Verantwortung stehen die gleichen Personen.

GenoBau GmbHGenoBau GmbH

Miesbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 45.428,00 85.454,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.904,00 5.655,00
II. Sachanlagen 41.524,00 79.799,00
B. Umlaufvermögen 182.272,85 896.088,44
I. Vorräte 0,00 753.545,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 180.703,27 123.043,42
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.569,58 19.500,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.901,96 23.184,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 282.127,16 282.127,16
Summe Aktiva 514.729,97 1.286.853,60

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 332.127,16 332.127,16
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 282.127,16 282.127,16
B. Rückstellungen 20.900,00 13.000,00
C. Verbindlichkeiten 493.529,97 1.273.853,60
D. Rechnungsabgrenzungsposten 300,00 0,00
Summe Passiva 514.729,97 1.286.853,60

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben

Die GenoBau GmbH hat ihren Sitz in Miesbach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg.Nr. HRB201028).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung erstellt

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der §§ 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch

gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die Wertansätze in der Bilanz der GenoBau GmbH zum 31.12.2017 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung vorgetragen.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden – soweit zulässig – über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zeitanteilig linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 800 EUR werden – sofern angeschafft – unter Maßgabe der zulässigen handelsrechtlichen Vereinfachung im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr sofortiger Abgang unterstellt.

Alternativ wird die ebenfalls zulässige Regelung für bewegliche geringwertige Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als 150 EUR bis 1.000 EUR durch die Einstellung in einen Sammelposten vollzogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen wurden mit den Anschaffungs- bzw. einzubeziehenden Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 HGB bewertet.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen auf einen niedrigeren Wertansatz, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von fünf Prozent ausreichend Rechnung getragen worden.

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe ihres Nennwerts

angesetzt.

Ausgaben und Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv bzw. passiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen zum Bilanzstichtag ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind dem Anlagenverzeichnis (§ 284 Abs. 3 HGB) zum Jahresabschluss zu entnehmen. Die größenabhängige Erleichterung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde für Zwecke des Anhangs angewendet. Die Offenlegung erfolgt unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 HGB.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Restlaufzeiten bis 1 Jahr:
Forderuengen aus Lieferungen und Leistungen EUR 103.659,53 (Vorjahr: 55.194,47)
Sonstige Vermögensgegenständ EUR 65.966,25 (Vorjahr: 53.368,58)
Restlaufzeiten 1 bis 5 Jahre:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 0,00 (Vorjahr: 0,00)
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 11.077,49 (Vorjahr: 14.480,37)

Eigenkapital

Das Stammkapital von 50.000,00 EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne dieser hat sich das Mutterunternehmen der Gesellschaft, die Vivono Wohnungsgenossenschaft e.G. durch eine Patronatserklärung verpflichtet, die Gesellschaft finanziell stets so zu stellen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber Dritten bis zur Höhe von 500.000 EUR bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2020 nachkommen kann.

Zur Verhinderung der rechtlichen Überschuldung der Gesellschaft GmbH tritt das Mutterunternehmen mit seiner Darlehensforderung einschließlich Zinsen und Kosten hinter sämtliche Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der GenoBau GmbH zurück.

Die Geschäftsführung geht entsprechend von der der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach dem Going-Concern-Prinzip.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Rechts- und Jahresabschlusskosten, die jedoch keiner gesonderten Erläuterung bedürfen.

Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten bis 1 Jahr:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 2,99 (Vorjahr: 2,99)
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen EUR 0,00 (Vorjahr: 782.009,57)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 73.150,86 (Vorjahr: 65.924,34)
Verbindlichkeiten gg. verbunden Unternehmen EUR 349.497,44 (Vorjahr: 301.353,93)
Sonstige Verbindlichkeiten EUR 13.735,84 (Vorjahr: 30.303,81)
Restlaufzeiten 1 bis 5 Jahre:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 57.142,84 (Vorjahr: 94.258,96)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten die Verbindlich-keiten gegenüber Gesellschaftern von 349.497,443 EUR mit einer Zinsvereinbarung von 6%.

Haftungsverhältnisse

Der Geschäftsbereich der Gesellschaft unterliegt den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft zunächst zur Übernahme von Gewährleistungsverpflichtungen für ausgeführte Bauleistungen verpflichtet. Unter Berücksichtigung der einbehaltenen zulässigen Gewährleistungsverpflichtungen von den damit beauftragten ausführenden Unternehmen wird dieser Verpflichtungsaufwand im Rahmen einer möglichen Regress-forderung als eher gering eingestuft, zumal ein darüber hinaus bestehender Regress-anspruch gegenüber dem ehemals ausführenden Unternehmen besteht. Unter Würdigung dieser Aspekte stuft die die Geschäftsführung eine mögliche Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, so dass eine weitere Berücksichtigung im Rahmen von Gewährleistungsrückstellungen nicht vorgenommen wurde.

Zum Bilanzstichtag weitere nennenswerte Haftungsverhältnisse mit einer nennenswerten Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nach § 251 HGB liegen nach Angaben der Geschäftsführung nicht vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens Bedeutung haben, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31.12.2018 bestehen Verpflichtungen aus einem Kfz-Leasingvertrag von insgesamt 24.347,42 EUR Brutto (dav. Restlaufzeit unter einem Jahr: 9.077,88 EUR) und einem ungekündigten Mietvertrag mit einer monatlichen Verpflichtung von 3.149,21 € Brutto.

Arbeitnehmer

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich sieben Arbeitnehmer beschäftigt.

Ergebnisverwendung

Der abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag sieht die Abführung von Gewinnen unter Maßgabe von § 301 AktG bzw. die Übernahme von Verlusten vor. Im Geschäftsjahr erfolgte die vollständige Übernahme des Jahresfehlbetrages durch das Mutterunternehmen.

Organe

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Michael Müller.

Das Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, München mit der ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen wurde.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Miesbach, 29. Mai 2019

gez. Michael Müller (Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.7.2019.

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