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Olevra Lda.: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Aktien der Olevra Lda.

Die Olevra Lda. darf keine Aktien zum Erwerb im Inland öffentlich anbieten.

Die BaFin hat dem Unternehmen mit Bescheid vom 29. Juli 2019 das öffentliche Angebot von Aktien untersagt, weil hierfür entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung kein gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht wurde.

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