Die Majestic Trees S. R. L. darf die Vermögensanlagen nicht öffentlich in der Bundesrepublik Deutschland anbieten.
Die BaFin hat der Majestic Trees S. R. L. mit Bescheid vom 7. August 2019 das öffentliche Angebot der Vermögenslage zum Kauf, zur Pflege sowie Verwertung von Mahagonisetzlingen/Bäumen in der Dominikanischen Republik wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil die Majestic Trees S. R. L. keinen gebilligten Verkaufsprospekt für die Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.