Start Justiz Insolvenzverfahren Pressemeldung der Insolvenzkanzlei Eisner zum Fall PIM – Fehlerhaft!

Pressemeldung der Insolvenzkanzlei Eisner zum Fall PIM – Fehlerhaft!

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Heusenstamm, 1. Oktober 2019. Das Amtsgericht Offenbach hat Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja von der Kanzlei EISNER Rechtsanwälte als vorläufigen Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH bestellt. Metoja wird umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern.

 Die Gold-Handelsgesellschaft PIM Gold GmbH hatte gemeinsam mit ihrer Vertriebsgesellschaft „Premium Gold Deutschland GmbH“ (PGD) bereits vor einigen Tagen Insolvenzantrag gestellt. Zuvor war der Gründer und Geschäftsführer von PIM Gold unter Betrugsverdacht in Untersuchungshaft genommen worden.

„Mein Team und ich werden in den nächsten Wochen und Monaten das Unternehmen detailliert begutachten“, sagte Metoja, der auch als vorläufiger Insolvenzverwalter der PGD bestellt ist. „Als Vertreter der Gläubiger ist es mein oberstes Ziel, dass die Anleger von ihrem Vermögen so viel wie möglich zurückerhalten.“

Nach Unternehmensangaben sind zwischen 8.000 und 10.000 Anleger betroffen; es können aber auch mehr sein. Das Angebot der PIM Gold hatte sich hauptsächlich an Kleinanleger gerichtet. Metoja hat angekündigt, eng mit den Polizei- und Justizbehörden zusammenzuarbeiten und diese bei ihren Ermittlungen im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu unterstützen.

Metoja hatte sich heute umgehend zum Sitz der Unternehmen im hessischen Heusenstamm begeben, um sich ein erstes Bild der Lage zu machen. Zudem informierte er die Mitarbeiter über den Stand der Dinge und die nächsten Schritte. Nach Unternehmensangaben sind bei den beiden Gesellschaften insgesamt 34 Arbeitnehmer beschäftigt. Deren Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld bis Ende November 2019 gesichert.

Die Justizbehörden haben bereits sämtliche Vermögenswerte der beiden Unternehmen beschlagnahmt und damit für die Insolvenzmasse gesichert. Metoja wies darauf hin, dass zurzeit kein Gläubiger Sorge haben muss, irgendwelche Fristen zu versäumen. Sobald die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können, werden sie über verschiedene Kanäle informiert. Dies wird aber erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Fall sein, frühestens in zwei Monaten. Ergänzende Maßnahmen der betroffenen Anleger zur Sicherung ihrer Vermögenswerte sind nicht erforderlich.

Metoja wird zudem in Kürze unter www.eisner-rechtsanwaelte.com erste Informationen für Gläubiger in Frage- und Antwortform online stellen. Diese Informationen werden laufend aktualisiert und ergänzt. Zusätzlich soll eine Internetseite mit Verfahrensinformationen eingerichtet werden. Aufgrund der hohen Zahl von Gläubigern bittet Metoja darum, dass die Anleger von Einzelanfragen grundsätzlich absehen.

Metoja bittet Anleger, Medien und Öffentlichkeit um Verständnis, dass es einige Zeit dauern wird, bis er sich einen Überblick über die Struktur und das Geschäftsmodell des Unternehmens verschafft hat. „Sobald wir belastbare Erkenntnisse gewonnen haben, werden wir die Öffentlichkeit umfassender unterrichten. Solange bitten wir alle Beteiligten um etwas Geduld“, so der vorläufige Insolvenzverwalter.

Anm. d. Red.:

In der Pressemeldung heißt es, dass „bereits sämtliche Vermögenswerte der beiden Unternehmen beschlagnahmt und damit für die Insolvenzmasse gesichert“ seien. Dem ist aber nicht so, wie uns die Staatsanwaltschaft in Darmstadt auf unsere Presseanfrage hin bestätigte. Auf unsere Frage, was mit dem in die Türkei verbrachten Gold geschieht, antwortet man uns: „Strafprozessuale Maßnahmen im Ausland können nur im Wege der Rechtshilfe durchgeführt werden. Im vorliegenden Verfahren wurde davon abgesehen.“

Wer das Geschäftsmodell von PIM kannte, wusste natürlich, dass eine nicht unbeträchtliche Menge an Gold sich in der Türkei befand. Unserer Kenntnis nach sollte vor allem das angekaufte Altgold dort veredeln werden. Wir sehen da schon die Gefahr, dass da kein Gold mehr vorhanden sein könnte…

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