Start Verbraucherschutz Anlegerschutz Wo liegen die Risiken bei einem Goldkauf als Sachdarlehen?

Wo liegen die Risiken bei einem Goldkauf als Sachdarlehen?

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OpenClipart-Vectors / Pixabay

Derzeit beherrscht ein Thema unsere Berichte: Gold! Diesbezüglich erhielten wir in den letzten zehn Tagen so viele Anrufe, wie zuletzt bei den Vorfällen rund um „Queensgold“ (Expert Plus GmbH) und die BWF Stiftung. Nicht erst seit dem aktuellen Fall PIM Gold GmbH sollten sich Anleger über die Geschäftsmodelle der Goldanbieter Gedanken machen. Tatsache ist doch, das Gold, welches im Tresor liegt, keine Zinsen erwirtschaften kann.

Doch wie arbeiten Unternehmen dann mit dem Gold? Wir spielen im Folgenden einmal zwei mögliche Situationen durch.

Situation I:

Sie überweisen einem Goldhandelsunternehmen einen Betrag von 30.000 Euro, um die Menge von einem Kilogramm Gold zu erwerben.

Gleichzeitig stellen Sie dem Unternehmen das gekaufte Gold als Sachdarlehen zur Verfügung. Das bedeutet, dass das Unternehmen darüber verfügen kann, wie es will. Das Unternehmen wird dann sicherlich das Gold wieder zu Geld machen, um damit arbeiten zu können (sofern überhaupt jemals Gold gekauft wurde – man könnte diesen Zwischenschritt ja auch ganz weg lassen). Daraus resultieren dann auch die Ihnen zugesagten Zinsen.

Damit tritt bei Ihnen als Anleger aber ein Totalverlustrisiko ein, für den Fall, dass sich das Unternehmen mit dem geliehenen Geld „verzockt“. Sie sind aber möglicherweise immer noch der Meinung, dass Ihr Gold irgendwo für Sie in einem Tresor sicher gelagert ist. Spätestens, wenn Sie an Ihr geliehenes Gold wollen, bekommt das Unternehmen ein großes Problem, da es ja kein Geld mehr hat, um das Gold für Sie erneut zu kaufen.

Situation II

Theoretisch könnte der Deal aber auch so ablaufen, dass der Goldhändler das Gold wirklich sofort kauft und in einen Tresor legt, was prinzipiell gegenüber der Situation I ein Vorteil wäre. Nun will er aber auch hier, da Sie ihm ja ein Sachdarlehen gegeben haben, mit dem Gold arbeiten.

Deshalb könnte er den hinterlegten und an ihn abgetretenen Goldbestand bei einer Bank beleihen, was aber wiederum zur Folge haben würde, dass das Gold „sicherungsübereignet“ wäre, so lange das Bankdarlehen nicht zurückbezahlt ist. Auch hier würde dann im Insolvenzfall das Risiko auf Ihrer Seite liegen. Also besteht auch hier ein Risiko bis hin zum möglichen Totalverlust. Dieses Modell sehen wir aber als zu teuer an, denn hier müsste man ja zusätzlich zur Vertriebsprovision, zu den eigenen Verwaltungskosten, zu den Bonuszahlungen an den Kunden auch noch Zinsen an die Bank zahlen.

Nun kommt aber dann möglicherweise noch ein weiteres Problem auf die Anbieter zu, wenn die Anleger sich ihr Gold aushändigen lassen möchten. Gehen wir einmal davon aus, dass der Goldpreis innerhalb von zwei Jahren um 30% angestiegen ist, dann würde ich mir als Kunde natürlich nicht mein Geld zurückgeben lassen, sondern das gekaufte und angeblich eingelagerte Gold. Dies könnte das Unternehmen in große wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, denn es müsste ja dann zusätzlich zu den Bonuszahlungen auch noch das Gold wieder teurer einkaufen. Andersherum könnte das Unternehmen dadurch aber auch einen großen Gewinn machen. Seit Jahren haben wir aber einen stetigen Anstieg der Goldpreise.

Aus beiden Szenarien resultiert, dass sich Gold wohl auch zur Altersvorsorge eignet, aber nur dann, wenn Sie es kaufen und direkt nach Hause liefern lassen oder aber es auf Ihren Namen direkt bei einem Goldverwahrer gegen Quittung eingelagert wird.

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