Start Verbraucherschutz BaFin: Bekanntmachung über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes

BaFin: Bekanntmachung über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes

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Vom 9. September 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 102 WpHG der MarketAxess Europe Limited, mit Sitz in 5 Aldermanbury Square, London, EC2V 7HR, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, am 1. August 2019 stattgegeben. Damit erhält die Market­Axess Europe Limited als ein Markt für Finanzinstrumente mit Sitz im Ausland die Erlaubnis, Handelsteilnehmern mit Sitz im Inland über ein elektronisches Handelssystem einen unmittelbaren Marktzugang zu gewähren.

Bonn, den 9. September 2019

WA 21-Wp 5140–2019/0004

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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