Start Allgemein HFH Hamburger Finanzhaus GmbH möchte Ihre Vorverkaufsqoute kaufen – Aber wovon?

HFH Hamburger Finanzhaus GmbH möchte Ihre Vorverkaufsqoute kaufen – Aber wovon?

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Den ersten Teil der Überschrift verspricht das Unternehmen auf seiner Internetseite. Mancher Bauträger könnte sich natürlich von solch einem verlockenden Angebot angesprochen fühlen. Was wir uns allerdings fragen, angesichts einer Bilanz mit ca. 950 Euro Gewinn: Wovon möchte das Unternehmen das finanzieren? Schließlich deutet die Bilanz (s.u.) nicht gerade auf großen wirtschaftlichen Erfolg hin… Ob sie damit wirklich einen Bauträger überzeugen können?

Hier die Werbung des Unternehmens auf der Internetseite:

„wir kaufen ihre vorverkaufsqoute

Der Immobilienboom ist gut für uns alle, zieht aber gleichzeitig höhere Grundstückspreise, gestiegene Baukosten und strengere Prüfkriterien der Baufinanzierung nach sich – Banken verlangen bis zu 30-50% verkaufte Einheiten vor Baubeginn…

Wir sichern Ihre Vorverkaufsquote in gewünschter Höhe ab – auf Wunsch sogar bis zu 100 %. Somit geht Ihr Finanzierungs- und Vertriebsrisiko gegen Null! Dies kann von vornherein per Abnahmegarantievertrag oder Bürgschaft fixiert werden.

Wie machen wir das? HFH kann Objekte in hoher Geschwindigkeit am Markt verkaufen: durch Nutzung langjähriger, veritabler Netzwerke, persönlich und digital und eine starke Vertriebs-Performance. Besonders herauszustellen sind unsere Kontakte zu Family Offices.

Unsere Lösung: Ihr Mehrwert

Sie machen Ihr Risiko zu unserem Risiko. Als Projektentwickler verlieren Sie keine Zeit und konzentrieren sich auf Ihre Aufgabe: schnell mit dem Bau zu beginnen.“
Hier die entsprechende Bilanz:

HFH Hamburger Finanzhaus GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 10.517,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 716,00 0,00
II. Sachanlagen 9.801,00 0,00
B. Umlaufvermögen 217.130,26 56.117,74
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 193.031,33 55.917,70
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.098,93 200,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.185,43 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 232.832,69 56.117,74

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 90.950,54 52.645,61
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 64.000,00 0,00
III. Gewinn- /Verlustvortrag 0,00 24.608,86
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 3.036,75
V. Bilanzgewinn 950,54 0,00
davon Gewinnvortrag 27.645,61 0,00
B. Rückstellungen 102.317,40 2.371,70
C. Verbindlichkeiten 28.314,04 1.100,43
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 28.314,04 1.100,43
D. Rechnungsabgrenzungsposten 11.250,71 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 232.832,69 56.117,74

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu beachten.

2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. „sonstige Verbindlichkeiten“.

5) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

6) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

4) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

5) Bezüglich der Vermerke zur Restlaufzeit einzelner Bilanzpositionen ( sogenannter „Davon-Vermerk“ bei Forderungen und Verbindlichkeiten) wird darauf hingewiesen, dass jeder einzelne in die jeweilige Bilanzposition einfließende Vermögens- oder Schuldposten (d.h. jedes einzelne Buchungskonto) mit seiner individuell ihm zu Grunde liegenden Gesamtrestlaufzeit eingeordnet wird. Eine zusätzliche Aufteilung (und somit ein Ausweis) dieser jeweiligen Gesamtrestlaufzeit der einzelnen Vermögens- oder Schuldposten (d.h. der einzelnen Buchungskonten) in die unterschiedlichen Restlaufzeitsegmente wurde (zwecks besserer Übersichtlichkeit im Kontennachweis zur Bilanz) nicht vorgenommen.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

3) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

7) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

8) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

9) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert.


II. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Tim Bütecke, Hamburg, geführt.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2017 – 31.12.2017

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 17.366,69 EUR.

1.1.2016 – 31.12.2016

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Hamburg, den 20.03.2019

Tim Bütecke
(Geschäftsführer)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2019 festgestellt.

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