Start Allgemein PIM Gold – Mandantenfang auf Anleger- und auch Vermittlerseite…

PIM Gold – Mandantenfang auf Anleger- und auch Vermittlerseite…

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Nun, diese Entwicklung haben wir ja bereits am Tag nach der Hausdurchsuchung bei der PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH in Heusenstamm befürchtet. In diesem Zusammenhang wurde uns ein Panik verbreitender Mandantenfang-Newsletter“ zugespielt, den wir Ihnen hier gerne zur Kenntnis bringen wollen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

mit vielen von unseren Vertriebspartnern haben wir in den letzten Wochen intensive Diskussionen zu den Vorgängen bei PIM Gold geführt. Die jüngsten Ereignisse sind beängstigend. Nach Ansicht von Alexander Pfisterer-Junkert, Rechtsanwalt bei der ausschließlich auf die Vertretung von Finanzdienstleistern spezialisierten Kanzlei BKL, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auf Vermittler eine riesige Schadensersatzwelle zukommt. Als neutrale Plattform Qthority begleiten wir seit vielen Jahren Vermittler und Endkunden in ähnlichen Konstellationen.

Im aktuellen Fall vertritt die ausschließlich auf die Vertretung von Anlegern spezialisierte Kanzlei TILP die Interessen der Endkunden und BKL die Interessen der Vermittler für Qthority. Zu PIM Gold schreibt Alexander Pfisterer-Junkert:

Vermittler stehen bei Schadensersatzforderungen im Kundenfokus

In der vergangenen Woche hat die Staatsanwaltschaft in Heusenstamm zugeschlagen. Im Rahmen einer Razzia beim Goldhändler PIM Gold GmbH wurde der Gesellschafter-Geschäftsführer festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Es scheint sich zu bewahrheiten, was Branchenkenner bereits seit einiger Zeit vermutet haben: Insiderinformationen zufolge sollen hohe Bestände physischen Goldes tatsächlich nicht vorhanden sein. Es ist zu befürchten, dass ein weiterer großer Anlegerskandal im Entstehen begriffen ist.

Wie so häufig folgen diese Skandale einem bestimmten Ablaufmuster. Soweit sich im weiteren Verfahrensverlauf bestätigen sollte, dass tatsächlich rund 1,5 Tonnen Gold zu einem Gegenwert von mehr als € 65 Mio. fehlen, dürfte schnell klar sein, dass die Anleger wenig Hoffnung haben dürfen, ihre Anlegergelder vom Anbieter zurückzuerhalten, insbesondere nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Hierdurch rücken unweigerlich die Vermittler der PIM Gold Produkte in den Fokus von Schadensersatzansprüchen. Erste Suchanfrage im Internet bestätigt, dass bereits aus anderen Anlegerskandalen bekannte Anwaltskanzleien mit sog. „Interessengemeinschaften“ auf Mandantenfang sind.

Das Risiko für den Finanzvertrieb ist groß. Schließlich bürdet die Rechtsprechung gerade den Finanzvertrieben, zu denen auch die Vermittler von physischen Edelmetallen gehören, weitreichende Pflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gold auf.

Auch wenn die überwiegende Mehrheit der PIM Gold-Vermittler selbst schockiert über die Vorkommnisse sein dürfte und mit den vermeintlichen Machenschaften des Unternehmens nicht zu tun haben, ändert dies nichts daran, dass sie gegebenenfalls für die Schäden von Anlegern vollumfänglich in Anspruch genommen werden. Dies mit teils dramatischen Folgen für jeden Einzelnen. Schließlich ist nach diesseitigem Kenntnisstand die überwiegende Zahl der PIM Gold-Vermittler nicht gegen Inanspruchnahmen aus unzureichender Anlageberatung und -vermittlung gegenüber Anlegern im Zusammenhang mit Goldinvestitionen versichert. Schnell drohen hier gravierende wirtschaftliche Folgen bis hin zur Privatinsolvenz.

Betroffene Vermittler sollten gerade jetzt umsichtig handeln. Insbesondere sollten sie sich mit jeglicher Kommunikation zurückhalten. „Nur allzu schnell finden sich Auskünfte in anwaltlichen Anspruchsscheiben wieder und richten sich sodann unmittelbar gegen den Vermittler selbst. Überdies sollten sich auch die Vertriebe untereinander organisieren. Hierdurch wird der Informationsaustausch erleichtert und die Chancen auf die Abwehr unberechtigter Anlegeransprüchen werden erheblich verbessert.“

Das wir von solchen Mandantenfang-Aktionen nicht angetan sind, ist ja mittlerweile hinreichend bekannt. Zumal ja ein Spruch mit Sicherheit zutrifft: „Der Anwalt verdient immer, auch wenn er verliert“. Derzeit lässt sich noch nicht einmal sagen, ob es wirklich geschädigte Mandanten gibt. Dafür ist es aktuell noch zu früh in dem Verfahren. Was wir für ein ziemliches „Geschmäckle“ halten, ist, dass im Newsletter die Kanzlei TILP benannt wird. Bedenken Sie die absurde Situation: Auf der einen Seite möchte man die Anleger schützen, auf der anderen die Vermittler! Bezüglich des Themas „Beraterhaftung“ haben wir ja bereits mit Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld gesprochen und dies hier veröffentlicht. Mehr ist dazu zunächst einmal nicht zu sagen aus unserer Sicht.

Sollte der derzeit in Haft befindliche Inhaber zumindest nicht innerhalb kürzester Zeit wieder in sein Unternehmen zurückkehren können, besteht die Gefahr einer Insolvenz. Aus unserer Sicht läuft derzeit schon die 21-Tage-Frist, damit der Geschäftsführer nicht in den Verdacht der Insolvenzverschleppung gerät.

Man muss derzeit jedem Vermittler den Rat geben, sich nicht auf irgendwelche Spielchen einzulassen. Auch seinen Anlegern sollte dieser im Moment noch keinen Anwalt empfehlen. Vorerst bleibt nur, die weitere Entwicklung in dem Vorgang abzuwarten. Das hat sich in der Vergangenheit durchaus bewährt. In diesem Vorgang gibt es gar keinen Grund, derzeit vorschnell zu handeln.

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