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WENZA Deutschland AG – Insolvenzeröffnung

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögender im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 137323 eingetragenen WENZA Deutschland AG, Beim Alten Gaswerk 5, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vormund Herrn Kent Schwirz

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind die Unternehmensberatung in den Bereichen Arbeitsschutz, betriebliches Gesundheitsmanagement, Datenschutz etc.

ist am 30.08.2019, um 07:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 91/19
Amtsgericht Hamburg, 30.08.2019

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