Staatsanwaltschaft Verden
706 AR 37554/17 – 28.08.2019
Im Ermittlungsverfahren gegen Angelika Laspe, geb. 06.04.1957, wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 21.08.2017, Az. 9a Gs 2893/17, gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73c, 73d StGB der Vermögensarrest in Höhe von 10.420 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschuldigten Laspe angeordnet.
In Vollziehung des Vermögensarrests wurden Vermögenswerte im Gesamtwert von 10.420 € gepfändet.
Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufs werden die Geschädigten auf Folgendes hingewiesen:
Zwangsvollstreckungen in die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte sind während der Dauer der Arrestvollziehung nicht zulässig (§ 111h Abs. 2 StPO).
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.