Es ist sicherlich kein gewöhnlicher Vorgang, wenn die Finanzaufsichtsbehörde eines Landes gegenüber einem Unternehmen eine Vertriebsuntersagung ausspricht. Dies hat hier die Finanzmarktaufsicht Österreich gegenüber den Fonds getan.
Vertriebsuntersagung
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 2 Z 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, den weiteren Vertrieb von Anteilen des ausländischen EU-AIF Hellebore Credit SICAV-RAIF mit den beiden Teilfonds Hellebore Credit Arbitrage und Hellebore Credit Multi-Strategy , welcher vom AIFM Hellebore Capital verwaltet wird, in Österreich untersagt.