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Verbraucherschutzministerkonferenz zu Rechten von Fluggästen

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Letztes Jahr gab es gerade in der sommerlichen Hauptsaison teilweise chaotische Zustände an den Flughäfen, deren Leidtragende die Kundinnen und Kunden waren. Deshalb widmete sich die Verbraucherschutzministerkonferenz unter anderem den Rechten von Fluggästen, deren Flüge gestrichen werden oder mehr als drei Stunden verspätet ankommen.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz fordert, dass das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher beibehalten wird – also die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche bei den Verhandlungen über eine Reform der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union beibehalten werden. Zudem sollen Informationen transparenter und Entschädigungen viel schneller und unbürokratischer geleistet werden.

„Beim Fluggipfel mit den Airlines haben wir klar gemacht: Es ist die Aufgabe der Fluggesellschaften bei Verspätungen und Annullierungen von sich aus Entschädigung zu leisten. Wer einen Flug anbietet, muss ihn auch durchführen. Die Fluggesellschaften müssen für einfache Entschädigungsverfahren sorgen. Dies muss künftig über effiziente digitale Verfahren möglich sein. Bei Verspätungen oder Annullierungen müssen die Fluggäste rasch informiert werden.

Die jetzige Informationspolitik vieler Airlines ist nicht akzeptabel. Auch die Durchsetzung der Verbraucheransprüche muss besser werden. Die deutschen Airlines sollten endlich alle Schlichtungsvorschläge der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr akzeptieren.

Wir begrüßen, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz das Schutzniveau für Fluggäste beibehalten möchte.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher werden wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Entschädigungen so hoch bleiben wie sie sind.“
Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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