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Verschärfung der Geldwäsche: Tafelgeschäfte bei Edelmetallen werden schwieriger
Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Geldwäsche

Verschärfung der Geldwäsche: Tafelgeschäfte bei Edelmetallen werden schwieriger

mohamed_hassan / Pixabay

Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Gesetz zur Übernahme der Richtlinie der Vierten Geldwäscherichtlinie der EU und hat dazu nun einen Entwurf veröffentlicht.

Referentenentwurf zur Verschärfung (Änderung) des Geldwäscherechts

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Die Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates1) (im Folgenden: Änderungsrichtlinie) ist von den Mitgliedstaaten bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen. Die Änderungsrichtlinie ändert die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849; im Folgenden: Vierte Geldwäscherichtlinie) und verschärft das Geldwäscherecht erneut. Die eng bedruckten 122 Seiten sind sehr unübersichtlich. Ergebnis ist jedenfalls, dass Tafelgeschäfte im Bereich Edelmetalle über 2.000 € problematischer werden. Im Grunde ist das ganze ein weiterer Schritt in Richtung gläserner Bürger. Für die Unternehmen in Deutschland wird der bürokratische Aufwand wieder größer.

Senkung der Betragsschwelle für Edelmetallhandel

Der Schwellenbetrag, ab dem Güterhändler geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, soll als Ergebnis der Nationalen Risikoanalyse „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ (NRA) in Bezug auf den Edelmetallhandel von 10.000 EUR auf 2.000 EUR abgesenkt werden.

Und: Europa arbeitet bereits an weiteren Normen im Bereich „Geldwäsche“.

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