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Eichmann & Lorenz Konsulting B.V.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung der Finanzportfolioverwaltung an
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Eichmann & Lorenz Konsulting B.V.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung der Finanzportfolioverwaltung an

Die BaFin hat der Eichmann & Lorenz Konsulting B.V., Amsterdam, Niederlande, mit Bescheid vom 11. Juli 2019 aufgegeben, die Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Auf der Internetseite www.eichundlor.com gibt das Unternehmen an, der größte bankenunabhängige Vermögensverwalter in Großbritannien zu sein.

Es wirbt mit der Entgegennahme von Kundengeldern, um sie in Finanzinstrumenten nach „Multi-Asset-Ansatz“ anzulegen und zu verwalten.

Das Unternehmen erbringt die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Es bedient sich dabei der Inhalte einer Internetseite eines lizensierten Instituts und erweckt hierdurch den Eindruck eines ernsthaften und seriösen Anbieters.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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