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Knall Bumm: Jetzt kommt der große Knall bei der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft für die Anleger

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Da wird so manchem Anleger der Lombardium-Fonds „das Herz in die Hose rutschen“, wenn er den aktuellen Brief des Insolvenzverwalters liest. Darin teilt er den Anlegern der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mit, dass er von ihnen gerne Geld zurückhaben will und das noch in Größenordnungen, die dann sicherlich auch manchen Anleger „an unserem Rechtssystem zweifeln lassen“.

Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen kann die Reaktion der Anleger sehr gut nachvollziehen, denn diese, so Jens Reime, sind natürlich ja immer davon ausgegangen, dass es sich um seriöse Kaufleute und Initiatoren bei den Beteiligungen handeln würde. Dass dem natürlich letztlich nicht so war, hat wohl mittlerweile auch der letzte Anleger jetzt verstanden, so Jens Reime.

Nun gibt es eine neue Situation. Es ist jetzt nicht mehr um die Frage, was der Anleger noch an Geld erwarten kann aus der Insolvenzmasse, sondern darum, was er jetzt noch an den Insolvenzverwalter bezahlen muss? Das ist eine groteske Situation, die ein Anleger auch nicht mehr nachvollziehen kann. Trotzdem muss man sich, wenn man solch ein Schreiben mit der Anfechtung von Scheingewinnen vom Insolvenzverwalter bekommt, natürlich darum kümmern und kann das nicht einfach beiseite legen, so Rechtsanwalt Jens Reime.

Reime hat bereits einige Mandanten diesbezüglich und will jetzt erst einmal prüfen, ob die Forderung durch den Insolvenzverwalter überhaupt zu Recht erhoben wurde. Es ist möglich, dass man es hier dann auf eine Klage ankommen lassen muss, um Rechtssicherheit in dem Vorgang zu erhalten.

Interessant sei, so Rechtsanwalt Jens Reime, der bisher keine Anleger in diesem Verfahren vertreten hatte, natürlich die Frage, ob die bis jetzt beauftragten Rechtsanwälte die Anleger in dem neuen Vorgang überhaupt vertreten dürfen. Es geht hier vor allem um diejenigen, die bisher die Forderungsanmeldung für die Anleger erstellt haben.

Hierzu meint Jens Reime:

Jeder Rechtsanwalt muss bei der Forderungsanmeldung grundsätzlich das Beste für seinen Mandanten herausholen.

Wenn er aber dann gleichzeitig Anfechtungsgegner vertreten würde, würde er ja versuchen Forderungen zur Masse abzuwehren.

Der Anwalt würde damit seine Forderunsganmeldungsmandanten in der Konsequenz und Praxis benachteiligen.

Das könnte in der Tat eine spannende Frage sein. Rechtsanwalt Jens Reime hat bei den Forderunsganmeldungen keine Mandanten gegenüber dem Insolventverwalter vertreten.

Das vereinfacht ihm heute natürlich seine Arbeit deutlich.

Wir wollen aber genau diese Frage einmal der Rechtsanwaltskammer in Hamburg vorlegen.

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