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Amtsgericht Verden – Verdacht der Geldwäsche

stevepb / Pixabay

Staatsanwaltschaft Verden

701 AR 27159/19 – 10.07.2019

Im Ermittlungsverfahren gegen

Tomasz Stanislaw Lech, geb. 17.01.1979 wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 19.06.2019, Az. 9a Gs 2173/19, gem. §§ 261 Abs. 7 StGB i. V. m. § 74 StGB die Beschlagnahme des gesamten Guthabens auf dem Konto DE30 2003 0000 0020 3611 43 bei der UniCredit Bank AG (Kontoinhaber: Tomasz Stanislaw Lech) einschließlich eines etwaigen von diesem Konto auf ein Verwahrkonto umgebuchten Betrags angeordnet.

In Vollziehung des Beschlusses wurde Kontoguthaben i. H. von 11.982,25 € gepfändet.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

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