Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Bestandübertragung von AXA ART Versicherung AG auf die XL Insurance Company SE

geralt / Pixabay

Veröffentlichungsdatum: |

Die AXA ART Versicherung AG mit Sitz Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln, Deutschland, beabsichtigt, ihren gesamten Nicht-Lebensversicherungsbestand im Wege einer Verschmelzung auf die XL Insurance Company SE mit Sitz in XL House, 8 St. Stephen’s Green, Dublin 2, Irland, zu übertragen.

Nach den Angaben der deutschen Aufsichtsbehörde sind davon auch Verträge mit Versicherungsnehmern in Österreich betroffen.

Gemäß § 31 Abs 4 VAG 2016 besteht im Falle einer Verschmelzung kein Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Darf Facebook personenbezogene Daten in die USA übermitteln?

Next Post

Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Fenghua SoleTech AG