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Funding Circle Deutschland GmbH gegen aget24 GmbH

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Amtsgericht Gummersbach

Benachrichtigung

43 II 10/18

In der Urkundssache Funding Circle Deutschland GmbH gegen aget24 GmbH hat das Amtsgericht Gummersbach durch Beschluss vom 19.06.2019 gemäß § 185 ZPO die öffentliche Zustellung der Kündigungsschreiben vom 26.09.2018 und 18.10.2018 und des Beschlusses vom 19.06.2019 an aget24 GmbH, Olper Straße 3, 51645 Gummersbach angeordnet.

Das oben bezeichnete Schriftgut wird durch Aushang dieser Benachrichtigung an der Gerichtstafel öffentlich zugestellt. Das Schriftgut gilt 1 Monat nach Aushang der Benachrichtigung als zugestellt (§ 188 ZPO).

Die Zustellungsempfängerin wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung unter Umständen Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Enthält das Schriftgut eine Ladung, so kann die Versäumung des Termins Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Schriftgut kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gummersbach, Zimmer Nr. 425 eingesehen werden.

Gummersbach, 19.06.2019

Amtsgericht

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