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BCB4U BANK AG nicht nach § 32 KWG zugelassen

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Pixaline / Pixabay

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der BCB4U BANK AG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Die Unternehmen Tycoon69 AG mit Sitz in Ennetmoos in der Schweiz sowie MCV-CAP Beteiligung AG mit Sitz in Österreich behaupten wahrheitswidrig, über eine Banklizenz für die von ihnen angeblich gegründete BCB4U BANK AG zu verfügen.

Keines der genannten Unternehmen untersteht der Aufsicht der BaFin. Die Unternehmen sind auch nicht befugt, grenzüberschreitend im Inland gegenüber deutschen Kunden Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen

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