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EU-Verordnung zu den Geräuschen von E-Autos

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stanvpetersen / Pixabay

Am Montag tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die sich mit den Geräuschen von E-Autos beschäftigt. Die an sich nahezu geräuschlosen Fahrzeuge können zur Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger werden, wenn sie nicht gehört werden.

Mit dieser Typengenehmigungsverordnung muss nun EU-weit in jedem neu typisierten E-Auto eine akustische Warneinrichtung eingebaut sein, also ein künstliches Motorengeräusch. Das gilt für Geschwindigkeiten bis 20 km/h. Darunter, also beim Anfahren, Ein- und Ausparken sowie in Begegnungszonen, sind E-Autos einfach zu leise. Ab einem Tempo von rund 30 km/h machen Reifenabrieb und Wind genügend Geräusche.

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