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Zinsbaustein rudert zurück

Anscheinend hat man im Hause Zinsbaustein selber gemerkt, dass man hier „über’s Ziel hinaus geschossen“ ist. Durch die Aktion hat man noch mehr Aufmerksamkeit generiert. Wovon wir reden?

Vor einigen Tagen berichteten wir wie üblich kritisch über ein neues, auf der Plattform präsentiertes Projekt. Bestandteil unserer Berichterstattung ist immer auch die originale Projektbeschreibung des Anbieters, die wir von der Webseite übernehmen, was wir gemäß dem deutschen Presserecht auch dürfen. Zinsbaustein jedoch sah darin einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und meldete den Vorgang an Google, um die Suchergebnisse nicht mehr anzeigen zu lassen.

Jetzt scheint Zinsbaustein aber einen Rückzieher gemacht und den Widerspruch zurückgenommen zu haben. Das ist natürlich in unserem Interesse, reicht uns nun aber nicht mehr. Jetzt möchten wir das gerne generell juristisch geklärt haben, um damit auch Rechtssicherheit für die Zukunft zu haben.

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