Start Justiz Oldenburg: Sicherstellung von Vermögenswerten

Oldenburg: Sicherstellung von Vermögenswerten

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Staatsanwaltschaft Oldenburg

Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten

11A AR 100048/19

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Gerichtsstraße 7 in 26135 Oldenburg, Aktenzeichen: 370 Js 5062/19,

gegen

Costin-Bogdan Boeru, geboren am 03.06.1986

Stanel-Valentin Pana, gerboren am 18.04.1987

Andrei-Cirprian Turturica, geboren am 07.04.1985

wegen schweren Bandendiebstahls

sind am 17.01.2019 folgende Gegenstände beschlagnahmt worden:

13 Flaschen Moet Rosé, 3 Flaschen Moet Ice, 2 Flaschen Champagner Taittinger, 6 Flaschen Champagner Veuve Clicguot, 8 Flaschen Wodka Belvedere, 1 Flasche Wodka Grey Goose, 1 Flasche Wodka Beluga

Es besteht der Verdacht, dass diese Gegenstände aus Straftaten des Diebstahls stammen. Die Beschuldigten wurden am 17.01.2019 auf frischer Tat in Westerstede bei einem Verbrauchermarkt angetroffen. Die obengenannten Alkoholika konnten jedoch keinen konkreten Straftaten zugeordnet werden.

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine rechtskräftige Einziehungsentscheidung ist noch nicht ergangen.

Gemäß § 111l der Strafprozessordnung (StPO) werden die Verletzten der Straftaten hiermit über die Beschlagnahme benachrichtigt. Sie werden aufgefordert sich bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg unter dem Aktenzeichen 11A AR 100048/19 zu melden und mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf die beschlagnahmten Gegenstände geltend machen wollen. Gleichzeitig verweist die Staatsanwaltschaft zur Information über die Auswirkungen der Sicherungsmaßnahmen und das weitere Verfahren auf den Wortlaut der §§ 111h Abs. 2, 111i Abs. 2, 459h Abs. 2, 459k StPO, welcher über die Homepage des Bundesministeriums der Justiz, www.gesetze-im-internet.de, abgerufen werden kann.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Es wird daher empfohlen, soweit erforderlich den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen.

Oldenburg, den 11.06.2019

Siebert, Erste Staatsanwältin

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