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Urteil im Fall Bundesnetzagentur vs. Google

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss heute ein Urteil fällen.

In dem jahrelangen Streit zwischen Google und Bundesnetzagentur trifft das höchste EU-Gericht heute eine möglicherweise weitreichende Entscheidung. Es geht um die Frage, ob Webmaildienste wie Googles Gmail Telekommunikationsdienste nach EU-Recht sind.

Damit gingen Verpflichtungen beim Datenschutz sowie der öffentlichen Sicherheit einher – sprich: Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden in gesetzlich geregelten Fällen.

Die Netzagentur will bereits seit 2012 erreichen, dass Google Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet, Google wehrt sich dagegen.

Der EuGH wurde vom Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen angerufen.

Nunmehr hat das höchste europäische Gericht geklärt, dass Google sich nicht als Telekommunikationsdienst anmelden muss.

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