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UDI Biogas Pörsten GmbH & Co. KG – Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag steigt erheblich an

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geralt / Pixabay

Diese Bilanz wird die Anleger sicherlich erschüttern, denn der nicht gedeckte Fehlbetrag ist innerhalb eines Jahres von 190 TDE auf über 520 TDE angestiegen. Da fragt man sich schon, wo die Reise der Gesellschaft hingeht.

UDI Biogas Pörsten GmbH & Co. KG

Roth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 2.408.317,70 2.608.388,70
I. Sachanlagen 2.408.317,70 2.608.388,70
B. Umlaufvermögen 242.628,07 639.726,53
I. Vorräte 121.355,00 338.433,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 120.982,18 301.001,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 290,89 290,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten 42.519,12 50.295,56
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 529.661,51 193.808,83
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 529.661,51 193.808,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.223.126,40 3.492.219,62

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Rückstellungen 4.710,00 4.650,00
B. Verbindlichkeiten 3.218.416,40 3.487.569,62
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.223.126,40 3.492.219,62

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die UDI Biogas Pörsten GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Roth. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRA 15605 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 264a i.V. m. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264 ff. HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Personengesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen.

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
(§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der sofortige Abgang unterstellt.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Das Haftkapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.

Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 3.000,00).

Eigenkapital

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten in Höhe von Euro 909.146,90 ist in voller Höhe an die Gesellschaft geleistet.

Verbindlichkeiten

Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 1.325.331,18 (Vorjahr Euro 1.343.795,18) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt Euro 2.107.848,19 (Vorjahr Euro 2.211.045,33) durch Grundpfandrechte gesichert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 953.749,22 (Vorjahr Euro 974.725,44).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 2.264.667,18 (Vorjahr Euro 2.484.291,18).

Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern betragen Euro 1.594,11 (Vorjahr Euro 3.141,04).

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten betragen Euro 92.320,30 (Vorjahr Euro 99.795,30).

Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

– der Begebung und Übertragung von Wechseln
– Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften
– Gewährleistungsverträgen

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

VI. Sonstige Angaben

Persönlich haftender Gesellschafter ist die UDI Biomasse Verwaltungs GmbH in Roth (gezeichnetes Kapital Euro 25.000,00).

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft war im Berichtszeitraum Georg Hetz (Bankkaufmann).

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach Schluss des Geschäftsjahres ereignet haben, sind nicht eingetreten.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Das Ergebnis wird gemäß Gesellschaftsvertrag verteilt.

UDI Biogas Pörsten GmbH & Co. KG

Roth, den 27.05.2019

gezeichnet: Thomas Trautner

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2019 festgestellt.

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