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Michael Bauschke: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäft an

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Die BaFin hat Herrn Michael Bauschke, Marktredwitz, mit Bescheid vom 31. Mai 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Herr Bauschke nahm Gelder auf der Grundlage von Vereinbarungen über ein „Prämiendepot“ entgegen, deren unbedingte Rückzahlung er versprach. Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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