Start Verbraucherschutz Anlegerschutz Maxim Schulz: BaFin ordnet Einstellung des Einlagen- und Kreditgeschäfts an

Maxim Schulz: BaFin ordnet Einstellung des Einlagen- und Kreditgeschäfts an

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geralt / Pixabay

Die BaFin hat Herrn Maxim Schulz, Aalen, mit Bescheid vom 23. Mai 2019 aufgegeben, das Einlagen- und das Kreditgeschäft sofort einzustellen. Herr Schulz nahm Gelder Dritter darlehensweise entgegen und gewährte Gelddarlehen an Dritte.

Hierdurch betreibt Herr Schulz das Einlagen- und das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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