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JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.H. – Konzessionserlöschung

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Die Konzession der JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.H. zur Ausübung von konzessionspflichtigen Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Z 13 BWG iVm § 5 Abs. 1 InvFG 2011 ist aufgrund Zurücklegung gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 BWG iVm § 7 Abs. 2 InvFG 2011 erloschen.

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