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IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. nicht nach § 32 KWG zugelassen

geralt / Pixabay

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. spricht potenzielle deutsche Kunden per Zeitungsanzeige an und wirbt mit „Darlehen zu einem eff. Zins p.a. 1,50% und endfaelliger Tilgung“.

Die IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. gibt ihren Unternehmenssitz nicht an. Die von dem Unternehmen im EMail-Verkehr verwendete Domain intfincorp.com ist anonym registriert.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen, um bei potenziellen Kunden Vertrauen zu erwecken.

Die IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. suggeriert mit der von ihr verwendeten Domain intfincorp.com eine Verbindung zur International Finance Corporation, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika. Eine solche Verbindung besteht nicht.

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