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Hamburg: Vollstreckungsverfahren wegen Diebstahls

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Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

724 Ds 31/18

Im Vollstreckungsverfahren des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek (Geschäfts-Nr. 724 Ds 31/18) gegen den Verurteilten Prince Asafo Agyei wegen Diebstahl hat das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek durch Beschluss vom 15.03.2018 (Geschäfts-Nr. 724 Ds 31/18 jug.) die Einziehung des Laptop Acer angeordnet. Der Beschluss ist seit dem 14.09.2018 rechtskräftig.

Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Ein eingezogener Gegenstand wird dem Verletzten, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger herausgegeben bzw. zurückübertragen. Verletzte, die einen Herausgabe- oder Rückgewähranspruch geltend machen möchten, können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek zu der oben genannten Geschäfts-Nr. formlos anmelden; die Anspruchsberechtigung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nur noch geltend gemacht werden, wenn der Verletzte ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt (§§ 459h Abs. 1, 459j Strafprozessordnung).

gez. Schwirtz, Rechtspflegerin

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