Eine neue Verordnung für sogenannte E-Scooter auf den Weg gebracht. Die Tretroller mit Elektromotor punkten vor allem durch ihre kompakte Größe. Sie sind leise, wendig, leicht zu transportieren und fahren abgasfrei.
Umweltfreundliche Mobilität: E-Scooter boomen weltweit
Während die elektrisch angetriebenen City-Roller in Skandinavien, Israel oder Frankreich bereits zum Stadtbild gehören, soll das Modell E-Roller künftig auch in Deutschland den öffentlichen Nahverkehr ergänzen und eine umweltfreundlichere Alternative zum Auto bieten. Bevor es soweit ist, muss aber noch der Bundesrat den Plänen zustimmen. Das kann bereits im Frühjahr 2019 passieren.
Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die E-Tretroller.
Was sind „Elektrokleinstfahrzeuge“?
Die in der Verordnung definierten „Elektrokleinstfahrzeuge“ verfügen über einen elektrischen Antriebsmotor und können zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Zu den „Elektrokleinstfahrzeugen“ zählen neben E-Scootern also auch E-Skateboards und E-Wheels. Aufgrund der Empfehlung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) umfasst die jetzige Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bisher aber nur Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, also keine Hoverboards.Da Fahrzeuge mit Elektromotor als Kraftfahrzeuge gelten, sollen auch E-Tretroller nach den bisherigen Plänen einer Reihe von Regeln unterliegen:
- Die akkubetriebenen Scooter dürfen eine Gesamtbreite von 70 Zentimeter,
- eine Gesamthöhe von 1,40 Meter sowie
- eine Gesamtlänge von 2,0 Metern nicht überschreiten.
- Zudem dürfen die E-Scooter ohne Fahrer nicht schwerer als 55 kg sein.
Alle geplanten Anforderungen können Sie im Entwurf der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ nachlesen. Diese Vorschriften sind jedoch noch nicht in Kraft getreten. Der Bundesrat wird sich am 17. Mai 2019 mit der Verordnung beschäftigen. Änderungen durch den Bundesrat sind noch zu erwarten.