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Wissenswertes rund um den E-Scooter

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anaterate / Pixabay

Eine neue Verordnung für sogenannte E-Scooter auf den Weg gebracht. Die Tretroller mit Elektromotor punkten vor allem durch ihre kompakte Größe. Sie sind leise, wendig, leicht zu transportieren und fahren abgasfrei.

Umweltfreundliche Mobilität: E-Scooter boomen weltweit

Während die elektrisch angetriebenen City-Roller in Skandinavien, Israel oder Frankreich bereits zum Stadtbild gehören, soll das Modell E-Roller künftig auch in Deutschland den öffentlichen Nahverkehr ergänzen und eine umweltfreundlichere Alternative zum Auto bieten. Bevor es soweit ist, muss aber noch der Bundesrat den Plänen zustimmen. Das kann bereits im Frühjahr 2019 passieren.

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die E-Tretroller.

Was sind „Elektrokleinstfahrzeuge“?

Die in der Verordnung definierten „Elektrokleinstfahrzeuge“ verfügen über einen elektrischen Antriebsmotor und können zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Zu den „Elektrokleinstfahrzeugen“ zählen neben E-Scootern also auch E-Skateboards und E-Wheels. Aufgrund der Empfehlung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) umfasst die jetzige Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bisher aber nur Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, also keine Hoverboards.Da Fahrzeuge mit Elektromotor als Kraftfahrzeuge gelten, sollen auch E-Tretroller nach den bisherigen Plänen einer Reihe von Regeln unterliegen:

  • Die akkubetriebenen Scooter dürfen eine Gesamtbreite von 70 Zentimeter,
  • eine Gesamthöhe von 1,40 Meter sowie
  • eine Gesamtlänge von 2,0 Metern nicht überschreiten.
  • Zudem dürfen die E-Scooter ohne Fahrer nicht schwerer als 55 kg sein.

Alle geplanten Anforderungen können Sie im Entwurf der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ nachlesen. Diese Vorschriften sind jedoch noch nicht in Kraft getreten. Der Bundesrat wird sich am 17. Mai 2019 mit der Verordnung beschäftigen. Änderungen durch den Bundesrat sind noch zu erwarten.

Nein. Mit dem E-Scooter erreichen Sie ähnliche Geschwindigkeiten wie auf dem Fahrrad. Sie sind deswegen – ebenso wie auf dem Fahrrad – nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Gleichwohl empfiehlt es sich im Straßenverkehr dennoch, einen Helm zu tragen.

Ja. Tritt die neue Verordnung für die „Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge“ in Kraft, dürfen Sie öffentliche Straßen hiermit nur dann nutzen, wenn Ihr Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette besitzt – ähnlich wie beim Motorrad. Das gilt für alle Elektroroller, die mehr als 6 Kilometer pro Stunde fahren können.

Alle Besitzer müssen solche E-Scooter versichern, um bei einem Unfall abgesichert zu sein. Sie bekommen von der Versicherung ein Kennzeichen, das Sie am Tretroller anbringen müssen. Damit – und mit einem Versicherungsschein – können Sie dann unterwegs nachweisen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Die Kennzeichen werden aus drei Ziffern und drei Buchstaben bestehen. Sie sind für 12 Monate gültig, werden für je ein Jahr bezahlt und müssen unter der Rückleuchte des E-Scooters angebracht werden.

Wichtig: Den Versicherungsschein sollten Sie auf Fahrten immer dabei haben. Auch wenn Sie andere mit Ihrem E-Scooter fahren lassen, müssen diese Ihren Versicherungsschein parat haben.

Welche Versicherungen Sie für Fahrrad oder Motorrad brauchen, um gut geschützt auf Touren zu kommen, erfahren Sie hier.

Noch haben E-Scooter in Deutschland keine Straßenzulassung. Deshalb dürfen die Elektro-Tretroller derzeit noch nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Denn das ist in Deutschland nur für die in der „Mobilitätshilfenverordnung“ (MobHV) konkret genannten Fahrzeuge erlaubt. E-Scooter werden darin noch nicht genannt.

Das kann sich 2019 ändern: Dann soll die neue „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV) die Teilnahme für E-Tretroller am öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen. Damit E-Scooter auch in Deutschland Schule machen können, muss nach dem Bundeskabinett noch der Bundesrat den Plänen zustimmen.

Gemäß dem Entwurf der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie für Fahrräder: Sie können Ihren E-Tretroller auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, dürfen Sie mit den E-Fahrzeugen die Straße nutzen. Voraussetzung: Die Elektro-Roller können je nach Modell mindestens zwölf Kilometer pro Stunde schnell fahren. E-Fahrzeuge, die weniger als 12 Kilometer pro Stunde fahren können, sollen nur auf Gehwegen, auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen gefahren werden.

Grundsätzlich dürfen Elektrokleinstfahrzeuge wie der E-Scooter eine Fahrtgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde erreichen.
Wie schnell ein elektrisch angetriebener City-Roller unterwegs ist, hat nach den bisherigen Plänen auch Auswirkungen darauf, wer ihn fahren darf:

  • E-Scooter, die bis zu zwölf Kilometer pro Stunde fahren, sind für Fahrer ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben.
  • Schnellere Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen zwölf und 20 Kilometer pro Stunde dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden.

Nein. Da Sie mit dem E-Scooter maximal 20 Kilometer pro Stunde fahren dürfen, brauchen Sie laut dem Entwurf zur „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ keinen Führerschein.

Quelle: VBZ

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