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Erneut: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Fritz Nols AG

succo / Pixabay

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 14. Februar 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Fritz Nols AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fritz Nols AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Fritz Nols AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 23. Januar 2019 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Fritz Nols AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fritz Nols AG hatte die vollständigen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2014 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Fritz Nols AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 14. Februar 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Fritz Nols AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fritz Nols AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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