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Staatsanwaltschaft Meiningen: Einziehung von Wertersatz nach Betrug

geralt / Pixabay

Staatsanwaltschaft Meiningen

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

211 VRs 341 Js 8635/17 VA

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Meiningen, Az.: 341 Js 8635/17 Ls wurde der Einziehungsbetroffene Sandro Seidel zur Zahlung von Wertersatz rechtskräftig verurteilt.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Betrug hinsichtlich Bestellungen der Geschädigten bei dem Verurteilten im Internet diverser Mobiltelefone verschiedener Marken, digitaler Spiegelreflexkameras sowie einer Playstation im Zeitraum vom 10.10.2016 bis 29.03.2017.

Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen.

Die Wertersatzeinziehung hat zum Ziel, für Entschädigungsansprüche im Rahmen eines Verteilungsverfahrens finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Meiningen zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise auf der Internetseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft unter: https://www.thueringen.de/th4/thgsta/info-geschaedigte/

Für Sie zutreffen ist hier der Fall 2.1. Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung.

Rechtliche Beratung kann durch die Staatsanwaltschaft nicht erteilt werden. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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