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EU-Register für gesperrte Geschäftsführer

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Europa – Du Paradies für Betrüger und Kriminelle

Wie löst man das Problem mit der Gewerbeuntersagung; das Problem mit dem Finanzamt und der eidesstattlichen Versicherung? In unserem modernen Europa kein Problem; man sucht sich eine Person aus Bulgarien oder ähnlich und dieser wird dann Scheingeschäftsführer der GmbH. Ob der Scheingeschäftsführer in der Heimat bereits auffällig war, spielt keine Rolle. Damit soll bald Schluss sein.

EU-Register der gesperrten Kandidaten

Pläne für ein EU-weites Register von Personen, die als Geschäftsführer einer GmbH ungeeignet sind, sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9381). Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, welche Kenntnis sie über die Anzahl der EU-Mitgliedstaaten hat, die Informationen über als Geschäftsführer für ungeeignet erklärte Personen in einem Register führen, und welche Staaten im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eigenständig die Einführung eines solchen Registers beabsichtigen. Ferner wollen sie wissen, ob die Bundesregierung Vorteile in der Schaffung eines Verfahrens für die Erklärung der Nichteignung sieht und ob es dafür gesetzlichen Anpassungsbedarf gäbe.

Richtlinie zwingt zum Handeln

Hintergrund ist der Anfrage zufolge, dass der EU-Gesellschaftsrechtspakt eine Vereinfachung von GmbH-Gründungen mittels eines Online-Eintragungsverfahrens vorsieht. Der entsprechende Richtlinienentwurf (COM(2018) 239 final) sehe eine Registervernetzung dahingehend vor, dass die zuständigen Stellen aller EU-Mitgliedstaaten Informationen über Personen einsehen können, die von einem anderen Mitgliedstaat in einem Register als ungeeignet für die Geschäftsführerstellung geführt werden. Auf dieser Grundlage sollen diese ebenfalls eine Person für ungeeignet erklären können. Die Richtlinie orientiere sich dabei an dem Vorbild des britischen „Disqualified Company Directors Register“, in das Personen eingetragen werden, die durch gerichtlichen Beschluss für einen bestimmten Zeitraum für ungeeignet erklärt worden sind, Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft zu werden.

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