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Fragen zur Insolvenz der energycoop eG

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Die Insolvenz des Energieversorgers bzw. des Durchleitungsunternehmens lässt unsere Leser nicht unbeeindruckt. Dazu erreichen uns viele Fragen auf, auf die wir hier teilweise eingehen möchten:

Was ist passiert?

energycoop eG – Energiegenossenschaft rutscht in das Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Osnabrück 9 IN 10/19 schritt ein und ordnete am 04.04.2019 ein Insolvenzverfahren über die energycoop eG, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück an. Am Markt bekannt war die Gesellschaft für ein sehr starkes Wachstum. Wie konnte das Unternehmen so schnell wachsen, dass binnen sieben Jahren aus einigen Gründern eine Zahl von 43.000 Kunden und Mitgliedern entstehen konnte?

Durch diese Pleite ist die Gesellschaft vermutlich vom Markt der Stromanbieter und Gasanbieter verschwunden. Die Gesellschaft – organisiert als Genossenschaft – eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück, GbR 200038 wurde bisher vertreten durch Michael Dragan Scherer, (Vorstand), und Frau Katrin Meyer, (Vorstand). Vorläufiger Insolvenzverwalterin ist Frau Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück.

Transparenz sieht anders aus

Erstaunlich ist: Die Insolvenzverwaltung teilt nach der Auftragserteilung am 04.04.2019 durch das Amtsgericht erst mal mit, dass Fragen oder Hinweise nicht gegeben werden. Über die Internetseite https://schoofspartner.de/insolvenzeroeffnungsverfahren-energycoop-eg/ der Insolvenzverwaltung gelangt der Geschädigte – Kunde oder Mitglied der Genossenschaft – dann zu der Pressemitteilung der Gesellschaft vom 07.04.2019 der Vorstand der insolventen Genossenschaft. Ein solches Vorgehen erstaunt, weil damit das Recht der Insolvenz unterlaufen wird. Ab dem 04.04.2019 hatte doch die Insolvenzverwalterin das alleinige Auskunfts- und Handlungsrecht. Also wer ist der Chef?

Abgrenzung sieht anders aus – wer ist der Chef dort?

Die Begründung für die Insolvenz in Pressemitteilung vom 07.04.2019 – drei Tage nach der Insolvenz – lautet: „Steigende Energiebeschaffungspreise bei Strom und Gas bei fixierten Absatzverträgen haben zu erheblichen Kostensteigerungen beim Energieunternehmen energycoop eG (Osnabrück) geführt. Deshalb haben die Vorstände Michael Scherer und Katrin Meyer entschieden, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Osnabrück zu stellen.“ Ist das jetzt die Darstellung der abgesetzten Chefs oder der Insolvenzverwaltung?

Wie konnte es sein, dass am 01.03.2019 noch eine Versammlung durchgeführt worden ist? Dort war noch alles in Ordnung?

Kunden und Genossen fragen sich, wie es sein kann, dass die energycoop als ein genossenschaftlicher Energieversorger, der bundesweit rund 43.000 Kunden
mit Strom und Gas versorgt hat, so schnell in Schieflage gerät. Die Kunden sind in der Regel zugleich Mitglieder der
Genossenschaft und damit Eigentümer ihres Energieversorgers. Diese Personen waren ahnungslos.

Zur 7. Generalversammlung am 01.03.2019 war also niemanden deutlich, dass es Probleme gibt? Auch dem Vorstand und Aufsichtsrat nicht? Wurden dort nur Schnittchen gegessen und salbungsvolle Reden gehalten? Zwischen dem Eigeninsolvenzantrag und der Generalversammlung waren gerade mal fünf Wochen Zeit vergangen!

Wie sollten die Genossenschaftsmitglieder, also die Eigentümer kraft Genossenschaftsanteilen, ordentlich abstimmen? Hatten diese alle Informationen? War der Anstieg der Kosten im Einkauf der Energie überraschend? Wie war die Informationspolitik? Wann stoppte der Vertrieb? Gab es Hinweise?

Aufsichtsversagen?

Wozu fragen sich einige, gibt es eine spezielle zweigeteilte Aufsicht über zum einen Genossenschaften und zum anderen Energieversorger. Was wussten die Aufsicht über die Geschäfte?

Bilanzkreislaufvertrag gekündigt? Was ist der Versorgung?

Die Insolvenzverwaltung hat sofort gekündigt, Verträge gekündigt und den Bezug von Gas und Strom beendet. Die Insolvenz einer großen Genossenschaft in dem Spezialsegment „Energie“ ist selten, seit wann wusste denn die Insolvenzverwalterin von dem Auftrag, die Genossenschaft abzuwickeln? Wie kann so schnell reagiert werden?

Versorgung ist gesichert – Guthaben und Abrechnungserstellung

Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen ist die Versorgung mit Strom und Gas durch den örtlichen Energieversorger gesichert. Guthaben zählen nur zur Insolvenzmasse; d.h. bald können die Kunden ihre Ansprüche, die nach ihren Aussagen teilweise über Monate schon fällig waren, anmelden und erhalten eine Quote. Genossenschaftsanteile sind Eigenkapital und dürfte ausfallen.

Insolvenz am Anfang des Monats

Besonders erregt der Umstand, dass die Insolvenz erst am 04.04.2019 erfolgte. Böse Stimmen vermuten, dass so die Abschläge Anfang des Monats noch eingezogen werden konnten.

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