Das können wir natürlich nachvollziehen, sofern stimmt, was uns einige User berichtet haben. Sie teilten uns mit, dass man noch Ende März und Anfang April Zahlungen von ihrem Konto abgebucht hätte. Wenn zu diesem Zeitpunkt schon klar gewesen sein sollte, dass man in die Insolvenz gehen wird, wäre das doch ein sehr bedenklicher Fall! Spätestens am 4. April jedenfalls war es klar, da uns eine schriftliche Mitteilung in der Redaktion vorliegt, in der der Insolvenzverwalter an diesem Tag den „Bilanzkreisvertrag“ gekündigt hat. Da aber so etwas erfahrungsgemäß nicht von heute auf morgen geht, wäre sicherlich einmal zu prüfen, wann spätestens die Insolvenz bekannt war.
Dass der nun eingesetzte Insolvenzverwalter dieses Geld möglicherweise gerne genommen hat, um Masse zu haben, könnte durchaus ein Grund gewesen sein. Trotzdem muss man sicherlich auch hier genau prüfen, ob nicht die zuständige Staatsanwaltschaft diesen Vorgang einmal überprüfen sollte.
Nachdenklich macht uns auch die letzte im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz dieser Gesellschaft. Wie kann dort ein nicht gedeckter Fehlbetrag von über 10 Millionen Euro entstehen?
ecoop services SE
Osnabrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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A. Anlagevermögen | 1.541.194,00 | 567.879,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 512.164,00 | 390.492,00 |
II. Sachanlagen | 19.780,00 | 48.137,00 |
III. Finanzanlagen | 1.009.250,00 | 129.250,00 |
B. Umlaufvermögen | 1.325.573,30 | 802.573,57 |
I. Vorräte | 23.800,00 | 0,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.274.208,20 | 771.758,65 |
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen | 90.000,00 | 90.000,00 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 27.565,10 | 30.814,92 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 370,28 | 3.257,65 |
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 10.682.692,32 | 6.586.074,93 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 13.549.829,90 | 7.959.785,15 |
Passiva |
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31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
I. gezeichnetes Kapital | 400.000,00 | 400.000,00 |
II. Verlustvortrag | 6.986.074,93 | 3.384.127,90 |
III. Jahresfehlbetrag | 4.096.617,39 | 3.601.947,03 |
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag | 10.682.692,32 | 6.586.074,93 |
B. Rückstellungen | 890.000,00 | 457.600,00 |
C. Verbindlichkeiten | 12.659.829,90 | 7.502.185,15 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 13.549.829,90 | 7.959.785,15 |
Anhang
I. Allgemeines
Der Jahresabschluss der ecoop services SE, Osnabrück, Amtsgericht Osnabrück, HRB 207268, zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Bestimmungen des AktG aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zur Klarheit der Darstellung werden „Davon-Vermerke“ nicht in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Anhang vorgenommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Unternehmensfortführung ist vom Erreichen der Umsatzstziele des Hauptkunden, der energycoop eG, Osnabrück, im Jahr 2018 abhängig.
Uns liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Umsatzziele der energycoop eG, Osnabrück, nicht erreicht werden, daher wird der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die als Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile werden zu Anschaffungskosten bzw. bei nachhaltiger Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Fälligkeit von unter einem Jahr.
Sie bestehen in Höhe von EUR 90.000,00 gegen Gesellschafter (Vorjahr: EUR 90.000,00).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 12.659.829,90 (Vorjahr: EUR 7.502.185,15).
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von EUR 17.812,22 Steuern (Vorjahr:
EUR 13.981,87) und in Höhe von EUR 1.589,93 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (Vorjahr: EUR 1.354,28).
Sie bestehen in Höhe von EUR 248.695,75 gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr: EUR 232.979,99).
IV. Ergänzende Angaben
1. Anzahl Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 29 Arbeitnehmer.
Unterschrift der Geschäftsführung
Osnabrück, den | 11. Juni 2018 | Walter Knapp |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2018 festgestellt.