Capital FXG Ltd.: BaFin untersagt Unterstützung des grenzüberschreitenden Eigenhandels der Nordic Pearl Ltd.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2018 (öffentlich zugestellt am 29. März 2019) gegenüber der Capital FXG Ltd, Anschrift unbekannt, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Nordic Pearl Ltd. einbezogen ist.
Die Capital FXG Ltd. stellt für die nicht lizenzierte Nordic Pearl Ltd. die Internetseiten www.forexgrand.com, www.forexgrand24.com und www.fxgtrade.com zur Verfügung, die auch in deutscher Sprache aufrufbar sind.
Die BaFin hat auch gegenüber der Nordic Pearl Ltd. die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Grand Services Ltd.: BaFin untersagt Unterstützung des grenzüberschreitenden Eigenhandels der Nordic Pearl Ltd.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2018 (öffentlich zugestellt am 29. März 2019) gegenüber der Grand Services Ltd, Anschrift unbekannt, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Nordic Pearl Ltd. einbezogen ist.
Die Grand Services Ltd. stellt für die nicht lizenzierte Nordic Pearl Ltd. die Internetseiten www.fxgtrade.com und www.fxginvest.com zur Verfügung, die auch in deutscher Sprache aufrufbar sind.
Die BaFin hat auch gegenüber der Nordic Pearl Ltd. die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Nordic Pearl Ltd.: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2018 gegenüber der Nordic Pearl Ltd., Bulgarien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen bietet auf den von der Grand Services Ltd. bzw. Capital FXG Ltd. betriebenen Handelsplattform www.forexgrand.com/www.forexgrand24.com, www.fxgtrade.com und www.fxginvest.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen an. Indem sie ihren Kunden den Zugang zu den angebotenen Kontrakten verschafft, betreibt die Nordic Pearl Ltd. den Eigenhandel im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die hierfür erforderliche Erlaubnis verfügt sie jedoch nicht.
Gegenüber der Grand Services Ltd. und der Capital FXG Ltd., die dadurch, dass sie die genannten Internetseiten zur Verfügung stellen, in die von der Nordic Pearl Ltd. unerlaubt betriebenen Geschäfte einbezogen sind, hat die BaFin angeordnet, den Betrieb der Internetseiten in deutscher Sprache einzustellen.
Die Bescheide sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.