Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Coburg teilt mit:

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Coburg

Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)

121 Js 2103/15

In einem bei der Staatsanwaltschaft Coburg unter dem o.g. Aktenzeichen rechtskräftigen Strafverfahrens gegen Hermann Heinz Götz, geb. am 03.02.1955 wegen Untreue wurde die Einziehung eines Geldbetrages angeordnet.

Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:

https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/staatsanwaltschaften/augsburg/geschädigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.

Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

Coburg, den 28.03.2019

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Einzelhandelsumsatz im Februar 2019 rund 5% höher als im Vorjahresmonat

Next Post

Oberlandesgericht Stuttgart/Volkswagen AG- Beschluss